Asiatische Hornisse in Deutschland: Verbreitung, Bundesländer & Status als invasive Art
Aktualisiert am 3. November 2026 Patricia Titz

Asiatische Hornisse in Deutschland: Verbreitung, Bundesländer & Status als invasive Art

Fachlich geprüft vom Silberkraft-Team

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist in Deutschland angekommen, um zu bleiben. Vor gut zehn Jahren gab es die ersten Nachweise, heute stuft der Bund die Art als „weit verbreitet“ ein. Was heißt das konkret: Wo kommt sie vor, warum gilt sie als invasive Art nach EU-Recht, und was hat sich 2025 rechtlich geändert? Hier bekommst du einen Überblick mit Quellen und Stand der Angaben. Wie du die Art sicher erkennst und wo du sie meldest, liest du in unserem Ratgeber Asiatische Hornisse erkennen und melden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit 2014 in Deutschland: Die ersten Nachweise stammen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Seitdem breitet sich die Art stark aus.
  • Inzwischen bundesweit Nachweise: Laut Land Baden-Württemberg gibt es Nachweise „von Schleswig-Holstein bis Bayern“ (Stand August 2025).
  • Invasive Art nach EU-Recht: Seit 2016 steht sie auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014).
  • Neue Rechtslage seit März 2025: Der Bund stuft die Art als „weit verbreitet“ ein. Die bisherige Pflicht zur Beseitigung ist entfallen, die Länder setzen nun ein Management um, und das ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt.
  • Melden bleibt wichtig: Die Länder rufen weiter dazu auf, Sichtungen und Nester über ihre Meldeplattformen zu melden.

Wie hat sich die Asiatische Hornisse in Deutschland ausgebreitet?

Ursprünglich stammt die Asiatische Hornisse aus Süd- und Südostasien. In Europa wurde sie 2004 erstmals nachgewiesen, wahrscheinlich kam sie mit Importwaren nach Frankreich [1]. Von dort breitete sie sich über viele europäische Länder aus [2].

In Deutschland wurde die Art erstmals 2014 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nachgewiesen [1], in Baden-Württemberg nördlich von Karlsruhe [2]. Seither ist eine starke Ausbreitung zu verzeichnen, die weiterhin anhält. Die Art ist hochmobil und breitet sich eigenständig oder durch Verschleppung, etwa mit Waren, weiter aus [1].

Wo kommt sie heute vor?

Laut LUBW sind große Teile des Westens und Südwestens Deutschlands besiedelt, und die Art breitet sich weiter Richtung Osten aus [2]. Das Land Baden-Württemberg spricht von Nachweisen „von Schleswig-Holstein bis Bayern“ (Stand: Pressemitteilung vom 15.08.2025) [3]. Eine verbindliche, aktuelle Liste aller betroffenen Bundesländer gibt es nicht an einer zentralen Stelle in Textform. Die Länder tragen ihre Nachweise aber seit 2023 zusammen, und die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim stellt sie als öffentliche Verbreitungskarte für Deutschland bereit [4]. Dort findest du den jeweils aktuellen Stand für deine Region.

Beispiel Baden-Württemberg: So schnell steigen die Zahlen

Baden-Württemberg gehört zu den am stärksten betroffenen Ländern. Laut Land wurden dort 2023 noch 607 Nester gemeldet, 2024 waren es bereits rund 1.500 (Stand: Pressemitteilung vom 15.08.2025) [3]. Die Zahlen beziehen sich auf gemeldete Nester, die tatsächliche Zahl kann höher liegen.

Warum gilt die Asiatische Hornisse als invasive Art?

Seit dem 3. August 2016 steht die Asiatische Hornisse auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 [4]. Als „invasiv“ gilt eine gebietsfremde Art, deren Einbringung oder Ausbreitung nachteilige Auswirkungen haben kann. Das Management- und Maßnahmenblatt von Bund und Ländern nennt für die Asiatische Hornisse vor allem drei Bereiche [1]:

  • Imkerei: Wirtschaftliche Schäden sind durch den erhöhten Jagddruck auf Bienenvölker zu erwarten.
  • Obst- und Weinbau: Die Tiere fressen an Früchten, auch hier werden Schäden erwartet.
  • Gesundheit: Bei vielen Tieren im Siedlungsbereich und am Nest steigt die Gefahr, gestochen zu werden. Stiche können in Einzelfällen zu anaphylaktischen Reaktionen führen, ähnlich wie Stiche von Honigbienen oder heimischen Wespen.

Ehrlich gehört dazu: Für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa gibt es laut Management- und Maßnahmenblatt bisher keine ausreichenden Belege. Denkbar ist sie bei sehr hohen Dichten, hier besteht weiterer Forschungsbedarf [1].

Was passiert am Bienenstand?

Die Asiatische Hornisse jagt gezielt Honigbienen vor dem Flugloch. Bei starkem Beflug fliegen die Bienen kaum noch aus, man spricht von einer Sammelparalyse. Das schwächt die Völker vor allem durch fehlende Vorräte [5]. Wie du dein Volk schützt, erklären wir im Ratgeber Asiatische Hornisse am Bienenstand.

Ist sie für Menschen gefährlich?

Menschen gegenüber sind Hornissen in der Regel friedlich. In Nestnähe wehren sie sich bei Bedrohung aber massiv. Ein Stich ist schmerzhaft und vor allem für Insektengift-Allergiker gefährlich [6]. Mehr dazu liest du in unserem Artikel Stich der Asiatischen Hornisse.

Was hat sich 2025 rechtlich geändert?

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Bis zum 24. März 2025 galt die Asiatische Hornisse in Deutschland als Art der Früherkennung. Nester mussten beseitigt werden. An diesem Tag stufte der Bund die Art als „weit verbreitet“ ein und meldete der EU-Kommission den Wechsel in die Managementphase nach Artikel 19 der EU-Verordnung [4]. „Weit verbreitet“ heißt nach EU-Recht: Die Population ist selbsttragend und hat bereits einen großen Teil ihres möglichen Verbreitungsgebiets besiedelt [4].

Die wichtigsten Folgen auf einen Blick:

  • Keine Beseitigungspflicht mehr: Mit der Bundesregelung ist die bisherige Pflicht zur Beseitigung von Nestern entfallen. An ihre Stelle tritt ein Management [3].
  • Länder sind zuständig: Für Management und Maßnahmen sind die Behörden der Länder zuständig. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen sie priorisieren [4]. Grundlage ist ein gemeinsames, länderübergreifendes Management- und Maßnahmenblatt (Stand März 2025) [1].
  • Kosten: Wer ein Nest auf seinem Grundstück entfernen lässt, muss das in vielen Fällen selbst beauftragen und bezahlen. In Baden-Württemberg finanziert die Naturschutzverwaltung die Entfernung zum Beispiel nur noch, wenn eindeutig ein Schaden für die biologische Vielfalt droht [7].

Weil die Länder unterschiedliche Wege gehen, lässt sich keine bundesweit einheitliche Regel nennen. Baden-Württemberg etwa hat die Nestentfernung zeitweise gefördert: Ende 2025 mit einer Pauschale von 200 Euro je entferntem Nest [7] und 2026 mit 60 Euro je entferntem Primärnest im Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli [8]. Solche Programme sind befristet. Was in deinem Bundesland gerade gilt, erfährst du bei der unteren Naturschutzbehörde oder der Meldestelle deines Landes. Mehr zu Zuständigkeit und Kosten liest du in unserem Artikel Nest der Asiatischen Hornisse gefunden: Wer entfernt es, wer zahlt?.

So erkennst du die Asiatische Hornisse

Damit nicht versehentlich die heimische Europäische Hornisse (Vespa crabro) gemeldet oder bekämpft wird, lohnt ein genauer Blick. Die heimische Hornisse ist besonders geschützt, ihre Nester dürfen nur in Absprache mit der Naturschutzbehörde entfernt werden [6].

  • Größe: Arbeiterinnen sind etwa 15 bis 24 mm groß, Königinnen bis 30 mm [9]. Damit ist die Asiatische Hornisse etwas kleiner als die heimische Hornisse [6].
  • Färbung: Der Körper ist deutlich dunkler, die Brust braunschwarz. Am Hinterleib fällt eine gelb-orange Färbung im hinteren Bereich auf [9].
  • Beine: Die gelb gefärbten Beine sind eines der auffälligsten Kennzeichen [6].
  • Aktivität: Anders als die heimische Hornisse ist sie nur tagsüber aktiv [6].

Typisch sind auch die zwei Nester pro Saison: Im Frühjahr baut die Königin ein bis handballgroßes Gründungsnest (Primärnest), meist in Schuppen oder Sträuchern. Im Sommer entsteht ein großes Filialnest (Sekundärnest), meist in mehr als zehn Metern Höhe frei in Bäumen, mit seitlichem Einflugloch und bis zu einem Meter Höhe [2]. Wie das Jahr eines Hornissenvolks im Detail abläuft, liest du im Artikel Asiatische Hornisse im Jahresverlauf.

Was du tun solltest, wenn du eine Asiatische Hornisse siehst

Schritt für Schritt

  1. Ruhig bleiben und Abstand halten: Störe das Nest nicht und halte dich nicht in der Flugbahn auf.
  2. Foto machen: Ein Foto aus sicherer Entfernung hilft den Fachleuten, die Meldung zu bestätigen.
  3. Melden: Nutze die Meldestelle deines Bundeslandes, in Baden-Württemberg zum Beispiel die Meldeplattform der LUBW [3]. Eine Übersicht findest du in unserem Ratgeber Asiatische Hornisse erkennen und melden.
  4. Nicht selbst entfernen: Versuche nie, ein Nest selbst zu beseitigen. Das ist gefährlich und gehört in die Hände von Fachleuten [6].

Finger weg von selbst gebauten Lockfallen: Fallen, die wahllos auch andere und geschützte Insekten wie die Europäische Hornisse fangen können, sind laut Management- und Maßnahmenblatt nach der Bundesartenschutzverordnung verboten. Der Einsatz von Fallen ist grundsätzlich mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen [1]. Zugelassene Biozide speziell gegen die Asiatische Hornisse standen in Deutschland laut Management- und Maßnahmenblatt nicht zur Verfügung (Stand März 2025) [1].

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In welchen Bundesländern kommt die Asiatische Hornisse vor?

Erste Nachweise gab es 2014 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Laut Land Baden-Württemberg gibt es inzwischen Nachweise von Schleswig-Holstein bis Bayern (Stand August 2025). Den aktuellen Stand zeigt die Verbreitungskarte der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim.

Seit wann gilt die Asiatische Hornisse als invasive Art?

Seit dem 3. August 2016 steht sie auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten nach Verordnung (EU) Nr. 1143/2014.

Was bedeutet „weit verbreitet“?

Seit dem 24. März 2025 stuft der Bund die Art als weit verbreitet ein. Die Pflicht zur Beseitigung von Nestern ist damit entfallen. Stattdessen setzen die Länder ein Management um, das je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist.

Muss ich die Asiatische Hornisse melden?

Die Länder rufen weiterhin dazu auf, Sichtungen und Nester mit Foto über ihre Meldeplattformen zu melden, zum Beispiel in Baden-Württemberg über die LUBW. So lässt sich die Ausbreitung verfolgen.

Darf ich ein Nest selbst entfernen?

Nein, das ist gefährlich, denn die Tiere verteidigen ihr Nest massiv. Außerdem besteht Verwechslungsgefahr mit der geschützten heimischen Hornisse. Überlasse die Entfernung Fachleuten.

Fazit

Die Asiatische Hornisse hat sich seit 2014 in Deutschland etabliert und breitet sich weiter aus. Seit März 2025 gilt sie als „weit verbreitet“. Die Beseitigungspflicht ist entfallen, und wie Meldung, Entfernung und Kosten geregelt sind, entscheidet jedes Bundesland selbst. Für dich heißt das: Sichtungen melden, Nester nicht selbst anfassen und bei Fragen die Meldestelle oder Naturschutzbehörde deines Landes ansprechen.

Quellenverzeichnis

  1. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA): Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – Asiatische Hornisse (Stand März 2025), veröffentlicht u. a. vom Freistaat Sachsen.
  2. Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW): Asiatische Hornisse.
  3. Land Baden-Württemberg: Pressemitteilung „Asiatische Hornisse breitet sich weiter aus“ (15.08.2025).
  4. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6821 (01.07.2026): Antwort der Bundesregierung „Stand und Koordination des Managements der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) in Deutschland“.
  5. BienenSchweiz, Bienengesundheitsdienst: Merkblatt „Erfolgreich imkern trotz Vespa velutina“.
  6. ADAC: Eine Asiatische Hornisse erkennen und richtig reagieren.
  7. Land Baden-Württemberg: Pressemitteilung „Land unterstützt Nestentfernung von Asiatischer Hornisse“ (10.11.2025).
  8. Universität Hohenheim, Landesanstalt für Bienenkunde: Newsletter Vespa velutina (28.01.2026).
  9. Fachliteratur Schädlingsbekämpfung (Behr's Verlag), Kapitel „Hornissen (Vespa)“.

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