Nest der Asiatischen Hornisse gefunden: Wer entfernt es & wer zahlt?
Aktualisiert am 3. November 2026 Patricia Titz

Nest der Asiatischen Hornisse gefunden: Wer entfernt es & wer zahlt?

Fachlich geprüft vom Silberkraft-Team

Du hast ein großes, papierartiges Nest in deinem Garten, im Schuppen oder hoch oben in einem Baum entdeckt, und dunkle Hornissen mit gelben Beinen fliegen ein und aus? Dann kann es sich um ein Nest der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) handeln. Die invasive Art breitet sich in Deutschland weiter aus und erbeutet unter anderem Honigbienen. Doch was ist jetzt zu tun? Darfst du das Nest selbst entfernen? Und wer bezahlt, wenn ein Profi anrücken muss? Hier erfährst du, wie die Rechtslage seit 2025 aussieht und wie du Schritt für Schritt richtig handelst.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Melden: Fotografiere das Nest aus sicherer Entfernung und melde es über das Meldeportal deines Bundeslandes.
  • Nicht selbst entfernen: Ein Volk kann bis zu 2.000 Tiere umfassen und verteidigt sein Nest. Beauftrage einen geschulten Nestentferner oder Schädlingsbekämpfer.
  • Kosten: Seit Ende März 2025 gilt die Art bundesweit als „weit verbreitet“, die behördliche Beseitigungspflicht ist entfallen. Die Kosten trägt in der Regel der Grundstückseigentümer.
  • Förderung je nach Bundesland: Baden-Württemberg hat 2025 und 2026 Zuschüsse gezahlt, diese Mittel sind aber begrenzt. Erkundige dich bei deiner Behörde, was aktuell gilt.

Schritt 1: Ist es wirklich die Asiatische Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist etwas kleiner als unsere heimische Hornisse: Arbeiterinnen werden etwa 15 bis 24 mm groß, Königinnen bis 30 mm [1] [2]. Typisch sind die schwarzbraune Brust, der dunkle Hinterleib mit einer dünnen gelben Binde am ersten Segment und einem gelb-orangen hinteren Drittel, das orange-gelbe Gesicht und die schwarz-gelb gefärbten Beine [1] [2]. Die heimische Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist größer, hat rotbraune Beinansätze und eine rot-schwarze Brust [2]. Sie ist streng geschützt, deshalb ist eine sichere Bestimmung so wichtig. Mehr Bestimmungsmerkmale findest du in unserem Ratgeber Asiatische Hornisse erkennen und melden.

Primärnest oder Sekundärnest?

Die Asiatische Hornisse baut im Laufe eines Jahres zwei unterschiedliche Nester [1]:

  • Gründungsnest (Primärnest): Die Königin baut es im Frühjahr allein. Es ist bis etwa handballgroß und hängt meist an geschützten Orten, zum Beispiel in Gartenhütten, Holzschuppen oder Sträuchern, teils auch in Bodennähe [1].
  • Filialnest (Sekundärnest): Im Sommer zieht das Volk häufig um. Rund drei Viertel dieser Nester hängen frei in Bäumen in mehr als zehn Metern Höhe. Sie sind beigebraun, kugel- bis birnenförmig, können etwa einen Meter hoch werden und haben ein seitliches Einflugloch [1] [2].

Tipp: Foto aus sicherer Entfernung

Halte Abstand zum Nest und nutze den Zoom deines Smartphones. Fotografiere das Nest und wenn möglich einzelne ein- und ausfliegende Tiere. Mit dem Foto können die Fachleute die Art bestimmen und eine Verwechslung mit der geschützten heimischen Hornisse ausschließen. [4]

Schritt 2: Das Nest melden

Die Asiatische Hornisse ist in der EU als invasive gebietsfremde Art gelistet [2]. Die Bundesländer sammeln Nestfunde über eigene Meldeportale. In Baden-Württemberg meldest du über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) [3] [5], in Hessen über das Meldeportal des Landes [4]. Einige Kommunen bieten zusätzlich eine Beratung an: Das Umweltamt Wiesbaden hilft zum Beispiel anhand von Fotos bei der Bestimmung und vermittelt Kontakte zu geschulten Firmen und Personen [4].

Wichtig: Gefragt sind vor allem Nester. Wegen der vielen Meldungen bitten manche Stellen ausdrücklich darum, auf Meldungen von Einzeltieren abseits von Nestern zu verzichten [4]. Hast du ein Nest nicht auf deinem eigenen Grundstück, sondern im öffentlichen Raum entdeckt, melde es trotzdem, damit die zuständige Stelle informiert werden kann [4].

Warum du das Nest nicht selbst entfernen solltest

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Ein Volk der Asiatischen Hornisse kann im Frühherbst auf bis zu 2.000 Tiere anwachsen [1]. Wird das Nest gestört, verteidigen die Tiere es. Versuche mit Hausmitteln, Bauschaum, Wasser oder Sprühdosen bringen dich in unmittelbare Nähe eines großen, gereizten Volkes. Viele Stiche können gefährlich werden, für Menschen mit einer Allergie gegen Insektengift sogar lebensbedrohlich. Hinzu kommt: Filialnester hängen meist hoch in Bäumen, die Arbeit erfordert oft Hubsteiger und eine spezielle Ausrüstung.

Überlasse die Entfernung deshalb geschulten Nestentfernern oder Schädlingsbekämpfern. Baden-Württemberg fördert gezielt die Ausbildung solcher Nestentferner, weil es nicht genug Fachleute gibt [3].

Wer zahlt die Nestentfernung?

Die Lage seit März 2025

Seit Ende März 2025 hat sich die Praxis geändert: Das Bundesumweltministerium hat die Asiatische Hornisse als „weit verbreitet“ eingestuft, dadurch ist die Beseitigungsverpflichtung entfallen [3]. In Baden-Württemberg finanziert die Naturschutzverwaltung Nestentfernungen seither nur noch, wenn eindeutig ein Schaden für die biologische Vielfalt zu befürchten ist. In aller Regel müssen Betroffene die Entfernung selbst beauftragen und bezahlen [3].

Auch in Hessen ist das so: Laut Umweltamt Wiesbaden brauchst du für die Beseitigung keine artenschutzrechtliche Genehmigung, eine zwingende Pflicht zur Beseitigung besteht im Regelfall nicht, und die Kosten tragen die Eigentümer der betroffenen Grundstücke [4]. Die Einzelheiten können je nach Bundesland und Kommune abweichen. Frag deshalb bei deiner zuständigen Naturschutzbehörde nach.

Förderung: Das Beispiel Baden-Württemberg

Einige Länder unterstützen Betroffene trotzdem. Baden-Württemberg hat dafür mehrere zeitlich und finanziell begrenzte Programme aufgelegt:

  • 2025: Das Land zahlte eine Pauschale von 200 Euro je entferntem Nest, insgesamt standen bis zum 10. Dezember 2025 100.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung ging über den Landesverband Badischer Imker direkt an den Nestentferner [3].
  • 2026, Primärnester: Für die Entfernung von Gründungsnestern zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli 2026 gab es 60 Euro je Nest aus einem Budget von 95.000 Euro. Voraussetzung war unter anderem eine Meldung über die Meldeplattform mit Nest-ID [5].
  • Herbst 2026: Zusätzlich bereitgestellte Fördermittel von 70.000 Euro waren Mitte Oktober 2026 vollständig ausgeschöpft. Für neu beauftragte Entfernungen tragen Grundstückseigentümer bzw. Auftraggeber die Kosten seitdem grundsätzlich wieder selbst [6].

Kläre deshalb vor der Beauftragung mit dem Nestentferner, welche Kosten auf dich zukommen und ob gerade eine Förderung möglich ist. Was eine Nestentfernung allgemein kostet und wovon der Preis abhängt, liest du in unserem Ratgeber Wespennest entfernen: Kosten.

Zahlt die Versicherung?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Je nach Versicherungsvertrag kann eine bestehende Gebäudeversicherung die Kosten für die Nestentfernung übernehmen [6]. Frag am besten vor der Beauftragung bei deiner Versicherung nach.

Wie läuft die professionelle Nestentfernung ab?

Der beauftragte Nestentferner sieht sich zunächst die Lage des Nestes an und entscheidet dann über das Vorgehen. Gründungsnester in Schuppen oder Sträuchern sind meist gut erreichbar. Bei Filialnestern hoch in Baumkronen arbeiten die Fachleute je nach Situation zum Beispiel mit langen Lanzen [3], bei großer Höhe auch mit einem Hubsteiger. Danach wird das Nest in der Regel entnommen, damit sich das Volk nicht weiter vermehrt.

Für dich heißt das: Halte Kinder und Haustiere vom Nest fern, sorge für einen freien Zugang zum Standort und kläre vorab Kosten und eine mögliche Förderung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich das Nest der Asiatischen Hornisse melden?

Die Behörden bitten ausdrücklich darum: Nester solltest du mit Fotonachweis über das Meldeportal deines Bundeslandes melden, zum Beispiel bei der LUBW in Baden-Württemberg oder beim Meldeportal des Landes Hessen. Die Meldung hilft bei der Artbestimmung und beim Monitoring. In manchen Regionen ist sie außerdem Voraussetzung für eine Förderung der Nestentfernung.

Darf ich das Nest selbst entfernen?

Davon raten wir dringend ab. Ein Volk kann im Spätsommer und Herbst bis zu 2.000 Tiere umfassen, die ihr Nest bei Störung verteidigen. Ohne Schutzausrüstung und Erfahrung drohen viele Stiche, für Allergiker kann das lebensgefährlich sein. Beauftrage einen geschulten Nestentferner oder einen Schädlingsbekämpfer.

Wer zahlt die Entfernung des Nestes?

In der Regel du als Grundstückseigentümer. Seit Ende März 2025 stuft das Bundesumweltministerium die Asiatische Hornisse als weit verbreitet ein, die behördliche Beseitigungspflicht ist damit entfallen. Einzelne Länder haben zeitweise Zuschüsse gezahlt, etwa Baden-Württemberg. Ob es in deinem Bundesland gerade eine Förderung gibt, erfährst du bei der zuständigen Naturschutzbehörde.

Zahlt die Versicherung für die Nestentfernung?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Je nach Versicherungsvertrag kann eine Gebäudeversicherung die Kosten übernehmen. Frag am besten vor der Beauftragung bei deiner Versicherung nach.

Wie erkenne ich das Nest der Asiatischen Hornisse?

Im Frühjahr baut die Königin ein bis etwa handballgroßes Gründungsnest, oft in Schuppen, Gartenhütten oder Sträuchern. Ab dem Sommer entsteht meist ein großes, beigebraunes Filialnest frei hängend hoch in Baumkronen, bis etwa einen Meter hoch, mit einem kleinen seitlichen Einflugloch.

Fazit

Ein Nest der Asiatischen Hornisse auf dem eigenen Grundstück ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund für besonnenes Handeln: Abstand halten, Foto machen, Nest über das Meldeportal deines Bundeslandes melden. Entferne das Nest nicht selbst, sondern beauftrage einen geschulten Nestentferner. Seit die Art als weit verbreitet gilt, trägst du die Kosten in der Regel selbst. Ob es in deinem Bundesland gerade eine Förderung gibt oder deine Versicherung zahlt, klärst du am besten vor der Beauftragung.

Quellenverzeichnis

  1. Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), Asiatische Hornisse sowie Management- und Maßnahmenblatt 03/2025.
  2. Fachliteratur Schädlingsbekämpfung, Kapitel Wespen (Vespidae) – Hornissen (Vespa).
  3. Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Pressemitteilung Land unterstützt Nestentfernung von Asiatischer Hornisse, 10.11.2025.
  4. Landeshauptstadt Wiesbaden, Umweltamt, Asiatische Hornisse: Entfernung eines Nestes.
  5. Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim, Newsletter Vespa velutina, 28.01.2026.
  6. Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim, Newsletter Vespa velutina: Fördermittel für Nestentfernungen aufgebraucht, 15.10.2026.

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